Sicherheitseinbehalt
Eine Sicherheit von in der Regel 20 % bis 30 % der gekauften Forderungen behält die Factoringgesellschaft ein. Mit diesem Betrag werden eventuelle Mängeleinreden der Debitoren, Aufrechnungen, Boni, Skonti, Rabatte u.ä. abgedeckt. Der Betrag wird bei Zahlung des Debitors verrechnet bzw. ausbezahlt.