Beim Factoringvertrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag zwischen der Factoringgesellschaft und ihrem Anschlusskunden zur Regelung der Rechte und Pflichten. Kernbereiche sind die Andienungspflicht des Kunden, die Ankaufspflicht des Factors - im Rahmen vereinbarter Debitorenlimite - die Haftung für den rechtlichen Bestand der Forderung und die Bonität des Debitors.